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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Implementierung von FM-Verträgen

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Eine effektive Implementierung von Facility-Management-Verträgen erfordert eine gut durchdachte Planung und Zusammenarbeit.

Eine effektive Implementierung von Facility-Management-Verträgen erfordert eine gut durchdachte Planung und Zusammenarbeit.

Alle relevanten Stakeholder nehmen am Implementierungsprozess teil, was das Verständnis vertieft und eine reibungslose Umsetzung gewährleistet. Eine klare Kommunikationsstrategie und regelmäßige Fortschrittsberichte stellen den Erfolg der Implementierung sicher.

Implementierung von FM-Verträgen

FM-Vertragsimplementierung und -phasen

Start der FM-Vertragsphase

Ein digital illustrierter Handschlag symbolisiert den Beginn der Implementierungsphase eines Facility-Management-Vertrags.

Die Phase der Implementierung (Start-up-Phase) von Facility Management-Verträgen folgt direkt nach der Vertragsunterzeichnung. Hierbei gibt es die Mobilisierungs- und Validierungsphase.

Für weitere Informationen und geeignete Dokumente zum Start-up-Plan gemäß DIN VDE 0105-100 für VEFK besuchen Sie bitte unseren Dokumenten-Shop für FM.

Durchführung

Die Durchführung der Mobilisierungsphase beinhaltet die Vorbereitung und Mobilisierung aller für den Start-up-Prozess erforderlichen Ressourcen.

Ressourcen, Systeme und Berechtigungen im Management

  • Ressourcen,

  • Systeme,

  • Daten,

  • Berechtigungen,

  • Verfahren.

Übergang in FM-Verträgen

Übergangsphasen in FM-Verträgen

Die Tabelle zeigt die detaillierte Planung und Aufgabenverteilung während der Übergangsphasen eines Facility-Management-Vertrags.

Der Zeitpunkt liegt vor der Übernahme der vollen Verantwortung für die nach dem Facility Management-Vertrag zu erbringenden Facility Services durch die AN. Ein Cut zwischen Errichtungs- und Betriebsphase oder zwischen dem Ende alter FM-Verträge und dem Beginn der neuen Betriebsphase kann zu einem erheblichen Know-how-Verlust führen. Dies tritt insbesondere auf, wenn die Immobilie nicht sofort in vollem Umfang genutzt wird oder der neue Vertrag nicht direkt in Kraft tritt.

Bei den aktuellen komplexen FM-Verträgen ist es essentiell, den neuen FM-Dienstleister intensiv zu unterstützen. Dies kann entweder durch Eigenleistung oder Beratung geschehen.

Die Start-up-Prozesse sorgen dafür, dass nichts außer Acht gelassen, vergessen oder vernachlässigt wird, indem sie z.B.

  • beim Aufbau eines Reporting unterstützen,

  • prüfen, ob die geschuldeten Qualitäten an Personal und Leistungsumfang erbracht werden,

  • helfen, Betriebsführungssysteme aufzubauen, eine Objektorganisation aufbauen,

  • Zuständigkeiten abstimmen und vereinbaren,

  • sicherstellen, dass der Gefahrenübergang reibungslos erfolgt,

  • die Inbetriebnahme- bzw. den Abnahmeprozess begleiten,

  • die Qualität und Kosten sichern,

  • Nachträge vermeiden,

  • den Zugang organisieren und sicherstellen
    - zu den vorhandenen Daten, soweit vereinbart,
    - zu den Lieferanteninformationen,
    - zu laufenden Verträgen mit Dritten, die den Vertrag beeinflussen,
    - zu Messergebnissen,
    - zu allgemeinen betrieblichen und speziellen Regelungen der AG-Organisationen,

  • die Teilnahme an Besprechungen und Reviews festlegen,

  • und nicht zuletzt die Termine im Start-up-Prozess überwachen.

Mobilisierung und Notfallpläne

Übergangsphasen in FM-Verträgen

Die Tabelle zeigt die detaillierte Planung und Aufgabenverteilung während der Übergangsphasen eines Facility-Management-Vertrags.

Alle parallelen Tätigkeiten sind eindeutig festzulegen und bei Bedarf zu klären. Beide Parteien stellen sicher, dass Notfallpläne und Gefährdungsbeurteilungen vorhanden sind oder umgehend erstellt werden, um alle vorhersagbaren Probleme zu adressieren, die am Tag der Übergabe des betreffenden Facility Service entstehen können.

In der Mobilisierungsphase berücksichtigt der AN den Zustand wichtiger Vermögenswerte und deren Fähigkeit, die gewünschte Leistung zu liefern. Dies ist besonders wichtig bei einem leistungsbezogenen Ansatz, da der AN sicherstellt, dass alle vom FM-Vertrag betroffenen installierten Systeme von Anfang an die gewünschte Leistung erbringen. Alle Diskrepanzen sind zu dokumentieren.

Der anlagentechnische Teil der Implementierung umfasst i.d.R.:

  • Anlagenzustandsbewertung

  • Einsichtnahme der Abnahmequelle

  • Massenabgleich

  • Übereinstimmungsprüfung der Anlagen mit gültigen Normen und Regeln

  • Prüfung auf Vollständigkeit der vorliegenden Anlagedokumentation

  • Feststellung von Mängeln und Abweichungen

CAFM-Systeme und Start-up-Sorgfalt

Ein spezieller Fall besteht immer wieder in der Nutzung eines CAFM-Systems. Insbesondere bei der Nutzung von CAFM-Systemen bedarf es bei den Start-up-Prozessen besonderer Sorgfalt. Die meisten hierbei auftretenden Fälle sind:

CAFM-Integration in FM-Verträge

  • keine Anwendung eines CAFM-Systems,

  • bei der Gelegenheit des FM-Vertrages soll ein CAFM-System beim AG eingeführt werden,

  • bei der Gelegenheit des FM-Vertrages soll ein beim AG vorhandenes CAFM-System ertüchtigt werden.

  • Der Auftragnehmer arbeitet auf seinem System,

  • Der Auftraggeber verlangt, dass der Auftragnehmer auf seinem System arbeitet.

Start-up-Phase Herausforderungen

In der letzten Version hat der AN zusätzliche Aufwendungen, weil er die Software seines Hauses verwendet und zusätzlich die Services auf dem AG-System abwickelt. Deshalb ist es ratsam, schon in der Präqualifikationsphase eine sinnvolle Übereinstimmung anzustreben.

Es gibt bei allen aufgeführten Varianten neben allgemeinen Punkten in der Start-up-Phase auch ganz spezifische Aufgabenstellungen. Diese Aufgabenstellungen sind meist nicht kurzfristig lösbar.

Bei diesem Beispiel wird deutlich, dass ein gemeinsames Ende der Start-up-Phase für alle Einzelaufgaben oft nicht möglich ist. Daher variieren die Endtermine der Arbeitspakete.