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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

DIN EN 15221 als Grundlage

Facility Management: Facility Services implementieren » Vorraussetzungen » DIN EN 15221 als Grundlage

Die DIN EN 15221 ist eine wichtige Norm, die eine gemeinsame Basis für Facility-Management-Prozesse in Europa schafft

Die DIN EN 15221 ist eine wichtige Norm, die eine gemeinsame Basis für Facility-Management-Prozesse in Europa schafft

Die Einhaltung der Norm sorgt dafür, dass Unternehmen effektive und nachhaltige Facility-Management-Strategien umsetzen. Die Norm definiert Anforderungen und Leitlinien für ein integriertes Management von Arbeitsplatzressourcen. Unternehmen, die die DIN EN 15221 befolgen, reduzieren ihre Betriebskosten und erhöhen die Effizienz.

Standards auf Basis von DIN EN 15221

Der Weg zum FM-Vertrag

Schritte zum FM-Vertrag

Ein stilvoll gestaltetes Empfangsareal in einem modernen Bürogebäude, das Professionalität und Klarheit für die Vertragsverhandlungen im Facility Management darstellt.

Mit dem Einstieg in das Thema "Start-up bei Dienstleisterwechsel" ist eine erfolgreich vorangegangene Gestaltung eines Dienstleistungsvertrages einschließlich der Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen zu unterstellen.

FM-Vereinbarungen und FM-Verträge

Es gibt keinen wesentlichen Unterschied, ob die Vereinbarung mit sogenannten Fremddienstleistern oder in Eigenleistung getroffen wird. Daher verwenden wir hier folgende Begriffe:

Eine FM-Vereinbarung bezeichnet Vereinbarungen, die innerbetrieblich zwischen der obersten Leitung des Unternehmens und der FM-Abteilung getroffen werden. Bei diesen Vereinbarungen dauert der Prozess der Einführung des Facility Managements im Unternehmen in der Regel länger und folgt anderen Regeln als zwischen Ausschreibung und Beginn der Dienste bei FM-Verträgen.

FM-Verträge sind Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und Fremdfirmen, wie z.B. FM-Anbietern.

In einem FM-Vertrag sind die entscheidenden Grundlagen festgelegt zwischen der Organisation, die Facility Services einkauft (Auftraggeber, kurz AG) und der Organisation, die diese Facility Services bereitstellt (Auftragnehmer, kurz AN). Hierbei ist die Einteilung nach DIN EN 15221 in strategische, taktische und operative Ebenen der Facility Services maßgeblich.

Obwohl der zentrale Zweck dieser Norm die Ermöglichung grenzüberschreitender FM-Verträge in Europa ist, definiert die Norm in diesem Kontext besonders:

  • die AG/AN-Beziehungen mit klar umrissenen Schnittstelle zwischen AG und AN.

  • die Qualität von FM-Verträgen mit der Folge, dass die Notwendigkeit von Anpassungen auf ein Mindestmaß reduziert wird

  • die Auswahl der Facility Services und ihren jeweiligen Umfang (Produktdefinitionen) in Bezug auf ihre Bereitstellung

  • Hinweise für den Entwurf und für die Verhandlung von FM-Verträgen

  • die Arten von FM-Verträgen bzw. -Vereinbarungen

  • Rechte und Pflichten zwischen den Vertragsparteien

  • Vergleich von Facility Management-Verträgen.

Grundlagen für FM-Verträge

Die DIN EN 15221-1 stellt ein Leitdokument in Bezug auf die Normen des Facility Managements dar und bildet zusammen mit den weiteren nationalen und örtlichen Rechts- und Finanzvorschriften eine solide Basis für zuverlässige FM-Verträge.

FM-Verträge, die auf dieser Grundlage geschlossen werden, standardisieren auch die Start-up-Prozesse.