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Mitwirkungspflichten

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Mitwirkungspflichten des Auftraggebers im FM-Vertragsimplementierungsprozess

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers im FM-Start-up

Die Implementierung eines FM-Vertrags ist keine einseitige Leistung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für seine vertraglich geschuldete Mobilisierung und Betriebsorganisation; gleichzeitig muss der Auftraggeber diejenigen Voraussetzungen schaffen, ohne die der Dienstleister seine Leistungen nicht ordnungsgemäß vorbereiten kann. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gehören deshalb in den Start-up-Plan und müssen ebenso konsequent gesteuert werden wie die Arbeitspakete des Auftragnehmers.

Diese gemeinsame Verantwortung entspricht auch der ISO-41000-Systematik. ISO 41012 behandelt ausdrücklich Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb von FM-Sourcingprozessen und bei der Entwicklung von FM-Vereinbarungen; ISO 41001 richtet die FM-Leistung an den Zielen und Anforderungen der nachfragenden Organisation aus.

Typische Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers im FM-Start-up: Daten, Zugänge, Ansprechpartner und Freigaben sichern

Im konkreten Start-up können insbesondere folgende Beiträge erforderlich sein:

  • Bereitstellung von Gebäude-, Flächen- und Anlagendaten,

  • Übergabe technischer Bestands- und Revisionsunterlagen,

  • Bereitstellung bestehender Prüf-, Wartungs- und Störungsinformationen,

  • Benennung fachlich und organisatorisch zuständiger Ansprechpartner,

  • Herstellung von Kontakten zu Nutzern und internen Fachabteilungen,

  • Zugang zu Gebäuden, Technikräumen und sicherheitsrelevanten Bereichen,

  • Unterstützung bei Schlüssel-, Zutritts- und Berechtigungsprozessen,

  • Bereitstellung oder Freigabe von IT- und CAFM-Zugängen,

  • Koordination mit bestehenden Dienstleistern und auslaufenden Verträgen,

  • Prüfung und Freigabe eingereichter Konzepte,

  • rechtzeitige Entscheidungen bei Leistungs- und Schnittstellenfragen,

  • Unterstützung der Nutzerkommunikation.

Mitwirkung als Terminleistung organisieren

Mitwirkung darf nicht lediglich mit dem Hinweis „durch den Auftraggeber bereitzustellen“ beschrieben werden.

Damit werden Mitwirkungsketten sichtbar. Ein verspäteter Systemzugang kann beispielsweise nicht nur einen einzelnen Termin verschieben, sondern Anlagenaufnahme, Arbeitsplanung, Schulung und Probebetrieb gleichzeitig beeinträchtigen.

Jede relevante AG-Leistung benötigt einen eindeutigen Termin und Verantwortlichen.

Mitwirkung

Abhängige Start-up-Leistung

Anlagenstammdaten

Wartungs- und Prüfplanung

Zutrittsberechtigungen

Anlagenaufnahme und Objektbegehungen

CAFM-Zugang

Datenmigration und Auftragsprozesse

Ansprechpartner

Schnittstellen- und Eskalationsorganisation

Nutzerinformationen

Service-Desk- und Kommunikationskonzept

Bestandsverträge

Nachunternehmer- und Leistungsabgrenzung

Konzeptfreigaben

Umsetzung der Betriebsorganisation

Datenbereitstellung bedeutet nicht Datenqualität garantieren

Gerade bei Bestandsobjekten sind Daten häufig unvollständig oder nicht aktuell. Der Auftraggeber sollte vorhandene Informationen transparent bereitstellen; der Auftragnehmer muss deren Verwendbarkeit im Rahmen seiner vertraglichen Aufgaben fachlich bewerten.

Unvollständigkeiten sollten nach einem einheitlichen Verfahren behandelt werden:

Feststellung → Bewertung → Auswirkung → Verantwortlichkeit → Ersatzmaßnahme → Nachliefertermin.

So wird vermieden, dass bestehende Dokumentationsdefizite unbemerkt in den neuen Betrieb übernommen werden.

Entscheidungen gehören ebenfalls zur Mitwirkung

Eine besonders wichtige AG-Leistung ist die rechtzeitige Entscheidung. Der Start-up kann ins Stocken geraten, wenn zwar Arbeitsgruppen bestehen, aber niemand verbindlich über offene Schnittstellen, zusätzliche Bedarfe oder Abweichungen entscheiden darf.

Für kritische Themen sollten deshalb festgelegt werden:

  • Entscheidungskompetenz,

  • Entscheidungsfrist,

  • benötigte Entscheidungsgrundlage,

  • Stellvertretung,

  • Eskalationsstufe bei Fristüberschreitung.

Mitwirkung und Auftragnehmerverantwortung sauber trennen

Mitwirkung des Auftraggebers darf nicht dazu führen, dass operative Pflichten des Auftragnehmers zurück auf den AG verlagert werden. Umgekehrt darf der Auftragnehmer fehlende Mitwirkung nicht erst kurz vor dem Go-live anzeigen.

Sinnvoll ist eine gemeinsame AG-/AN-Pflichtenmatrix, in der Leistung, Termin, Abhängigkeit, Status und Eskalation geführt werden. ISO 41002:2026 unterstützt diese organisatorische Perspektive, indem sie die Entwicklung einer FM-Organisation auf strategischer, taktischer und operativer Ebene an den Anforderungen der Demand Organization und ihrer Nutzer ausrichtet.

Professionelles Mitwirkungsmanagement folgt damit einer klaren Logik:

Mitwirkung identifizieren → Verantwortlichen benennen → Termin festlegen → Abhängigkeiten erkennen → Leistung bereitstellen → Erfüllung bestätigen → Abweichungen eskalieren.

So werden Auftraggeberleistungen zu einem transparenten Bestandteil des FM-Start-ups – und der Go-live hängt nicht von informellen Zurufen, Einzelpersonen oder kurzfristigen Improvisationen ab.

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