Mitwirkungspflichten
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers im FM-Start-up
Die Implementierung eines FM-Vertrags ist keine einseitige Leistung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für seine vertraglich geschuldete Mobilisierung und Betriebsorganisation; gleichzeitig muss der Auftraggeber diejenigen Voraussetzungen schaffen, ohne die der Dienstleister seine Leistungen nicht ordnungsgemäß vorbereiten kann. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gehören deshalb in den Start-up-Plan und müssen ebenso konsequent gesteuert werden wie die Arbeitspakete des Auftragnehmers.
Diese gemeinsame Verantwortung entspricht auch der ISO-41000-Systematik. ISO 41012 behandelt ausdrücklich Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb von FM-Sourcingprozessen und bei der Entwicklung von FM-Vereinbarungen; ISO 41001 richtet die FM-Leistung an den Zielen und Anforderungen der nachfragenden Organisation aus.
Typische Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers
