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Alarmierung und Evakuierung im Brandschutz- und Notfallmanagement

Alarmierung und Evakuierung im FM-Start-up

Alarmierungs- und Evakuierungsprozesse müssen bereits vor dem Go-live vollständig funktionsfähig sein. Während andere Start-up-Restpunkte gegebenenfalls noch kontrolliert nachbearbeitet werden können, dürfen bei Notfallorganisation, Fluchtwegen oder Alarmierung keine ungeklärten Verantwortungslücken bestehen.

Die Arbeitsstättenverordnung verlangt erforderlichenfalls Brandmelde- und Alarmanlagen und verpflichtet Arbeitgeber, einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Sicherheitseinrichtungen sind zudem instand zu halten und regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.

Alarmierung und Evakuierung im FM-Start-up: Meldewege, Räumung und sichere Notfallorganisation

Alarmierung und Evakuierung als Prozesskette betrachten

Alarmierung bedeutet zunächst, anwesende Personen zu warnen und erforderliche Hilfe – etwa Feuerwehr oder Sicherheitsorganisation – herbeizurufen. Anschließend müssen betroffene Personen den gefährdeten Bereich sicher verlassen beziehungsweise entsprechend dem vorgesehenen Notfallkonzept handeln. Die DGUV Information 205-033 stellt hierfür eine umfassende Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung bereit.

Notfallprozess

Prozessschritt

Start-up-relevante Prüfung

Ereigniserkennung

Wer erkennt und meldet einen Notfall?

Alarmierung

Welche technischen und organisatorischen Alarmwege bestehen?

Externe Meldung

Wer verständigt Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei?

Evakuierung

Welche Fluchtwege und Ausgänge werden genutzt?

Sammelstelle

Wo sammeln sich die evakuierten Personen?

Vollzähligkeit

Wie wird festgestellt, ob Personen fehlen?

Einsatzunterstützung

Wer weist Einsatzkräfte ein?

Wiederfreigabe

Wer entscheidet über das erneute Betreten?

Veränderungen durch den Dienstleisterwechsel berücksichtigen

Im FM-Start-up verändern sich häufig genau diejenigen Strukturen, die im Ereignisfall funktionieren müssen.

Die DGUV empfiehlt ausdrücklich, Fremdfirmen, Besucher und besondere Personengruppen in die Alarmierungs- und Evakuierungsorganisation einzubeziehen. Für Menschen mit Behinderungen oder vorübergehend mobilitätseingeschränkte Personen sind geeignete Maßnahmen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung vorzusehen.

Deshalb ist gezielt zu prüfen:

  • Sind Alarmierungs- und Notfallkontakte aktuell?

  • Kennt der neue Service Desk die Eskalationswege?

  • Sind Sicherheitsdienst und Rufbereitschaft eingebunden?

  • Haben verantwortliche Personen die erforderlichen Zutrittsrechte?

  • Kennen Nachunternehmer Sammelstellen und Fluchtwege?

  • Sind Schlüssel und Feuerwehrzugänge geregelt?

  • Funktionieren technische Alarmweiterleitungen?

  • Sind Nutzer über relevante Änderungen informiert?

Alarmierung praktisch testen

Ein vorhandenes Konzept allein reicht für den Go-live nicht aus. Kritische Abläufe sollten praktisch geprüft werden.

Die DGUV stellt hierfür ausdrücklich Checklisten für Evakuierung und Evakuierungsübungen bereit.

Dabei ist insbesondere festzustellen:

  • Wird der Alarm in allen relevanten Bereichen wahrgenommen?

  • Sind unterschiedliche Alarmsignale eindeutig?

  • Sind Fluchtwege und Notausgänge frei?

  • funktionieren Sammelstellen und Vollzähligkeitskontrolle?

  • können Fremdfirmen und Besucher sicher geführt werden?

  • sind Feuerwehrzufahrt und Einweisung gewährleistet?

  • wird ein Wiederbetreten vor der Freigabe verhindert?

Notfallfähigkeit als Go-live-Muss-Kriterium

Alarmierung und Evakuierung sollten im Readiness Review als Muss-Kriterien behandelt werden. Ein kritischer Ausfall darf nicht lediglich als normaler Start-up-Restpunkt in die Hypercare-Phase übernommen werden.

Die Start-up-Logik lautet deshalb:

Notfallszenarien bestimmen → Verantwortliche benennen → Alarmwege prüfen → Evakuierungsorganisation festlegen → Beschäftigte und Dritte unterweisen → technische Funktionen testen → Übung durchführen → Abweichungen beseitigen → Go-live-Fähigkeit bestätigen.

Damit wird gewährleistet, dass der Dienstleisterwechsel die vorhandene Notfallorganisation nicht schwächt, sondern Alarmierungs-, Evakuierungs- und Kommunikationsketten zum Betriebsbeginn eindeutig, bekannt und praktisch wirksam sind.