Alarmierungs- und Evakuierungsprozesse müssen bereits vor dem Go-live vollständig funktionsfähig sein. Während andere Start-up-Restpunkte gegebenenfalls noch kontrolliert nachbearbeitet werden können, dürfen bei Notfallorganisation, Fluchtwegen oder Alarmierung keine ungeklärten Verantwortungslücken bestehen.
Die Arbeitsstättenverordnung verlangt erforderlichenfalls Brandmelde- und Alarmanlagen und verpflichtet Arbeitgeber, einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Sicherheitseinrichtungen sind zudem instand zu halten und regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.
Alarmierung und Evakuierung im FM-Start-up: Meldewege, Räumung und sichere Notfallorganisation
Alarmierung und Evakuierung als Prozesskette betrachten
Alarmierung bedeutet zunächst, anwesende Personen zu warnen und erforderliche Hilfe – etwa Feuerwehr oder Sicherheitsorganisation – herbeizurufen. Anschließend müssen betroffene Personen den gefährdeten Bereich sicher verlassen beziehungsweise entsprechend dem vorgesehenen Notfallkonzept handeln. Die DGUV Information 205-033 stellt hierfür eine umfassende Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung bereit.
Notfallprozess
Prozessschritt
Start-up-relevante Prüfung
Ereigniserkennung
Wer erkennt und meldet einen Notfall?
Alarmierung
Welche technischen und organisatorischen Alarmwege bestehen?
Externe Meldung
Wer verständigt Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei?
Evakuierung
Welche Fluchtwege und Ausgänge werden genutzt?
Sammelstelle
Wo sammeln sich die evakuierten Personen?
Vollzähligkeit
Wie wird festgestellt, ob Personen fehlen?
Einsatzunterstützung
Wer weist Einsatzkräfte ein?
Wiederfreigabe
Wer entscheidet über das erneute Betreten?
Veränderungen durch den Dienstleisterwechsel berücksichtigen
Im FM-Start-up verändern sich häufig genau diejenigen Strukturen, die im Ereignisfall funktionieren müssen.
Die DGUV empfiehlt ausdrücklich, Fremdfirmen, Besucher und besondere Personengruppen in die Alarmierungs- und Evakuierungsorganisation einzubeziehen. Für Menschen mit Behinderungen oder vorübergehend mobilitätseingeschränkte Personen sind geeignete Maßnahmen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung vorzusehen.
Deshalb ist gezielt zu prüfen:
Sind Alarmierungs- und Notfallkontakte aktuell?
Kennt der neue Service Desk die Eskalationswege?
Sind Sicherheitsdienst und Rufbereitschaft eingebunden?
Haben verantwortliche Personen die erforderlichen Zutrittsrechte?
Kennen Nachunternehmer Sammelstellen und Fluchtwege?
Sind Schlüssel und Feuerwehrzugänge geregelt?
Funktionieren technische Alarmweiterleitungen?
Sind Nutzer über relevante Änderungen informiert?
Alarmierung praktisch testen
Ein vorhandenes Konzept allein reicht für den Go-live nicht aus. Kritische Abläufe sollten praktisch geprüft werden.
Die DGUV stellt hierfür ausdrücklich Checklisten für Evakuierung und Evakuierungsübungen bereit.
Dabei ist insbesondere festzustellen:
Wird der Alarm in allen relevanten Bereichen wahrgenommen?
Sind unterschiedliche Alarmsignale eindeutig?
Sind Fluchtwege und Notausgänge frei?
funktionieren Sammelstellen und Vollzähligkeitskontrolle?
können Fremdfirmen und Besucher sicher geführt werden?
sind Feuerwehrzufahrt und Einweisung gewährleistet?
wird ein Wiederbetreten vor der Freigabe verhindert?
Notfallfähigkeit als Go-live-Muss-Kriterium
Alarmierung und Evakuierung sollten im Readiness Review als Muss-Kriterien behandelt werden. Ein kritischer Ausfall darf nicht lediglich als normaler Start-up-Restpunkt in die Hypercare-Phase übernommen werden.
Damit wird gewährleistet, dass der Dienstleisterwechsel die vorhandene Notfallorganisation nicht schwächt, sondern Alarmierungs-, Evakuierungs- und Kommunikationsketten zum Betriebsbeginn eindeutig, bekannt und praktisch wirksam sind.