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Fremdfirmenmanagement

Facility Management: Facility Services implementieren » Voraussetzungen » Fremdfirmenmanagement

Fremdfirmenmanagement im Facility Management und technischen Gebäudebetrieb

Fremdfirmenmanagement im FM-Start-up: Externe Unternehmen sicher integrieren

Facility Management ist regelmäßig durch eine hohe Zahl externer Unternehmen geprägt. Wartungsfirmen, Prüforganisationen, Reinigungsunternehmen, Sicherheitsdienste, Handwerksbetriebe und spezialisierte Servicetechniker arbeiten teilweise gleichzeitig in Gebäuden und technischen Anlagen. Beim Wechsel eines FM-Dienstleisters verändern sich häufig Beauftragungswege, Ansprechpartner, Zutrittsrechte, Arbeitsfreigaben und Dokumentationsprozesse. Fremdfirmenmanagement muss deshalb bereits vor dem Go-live vollständig organisiert sein.

§ 8 ArbSchG verpflichtet mehrere Arbeitgeber, die an einem Arbeitsplatz tätig werden, zur Zusammenarbeit. Sie müssen sich erforderlichenfalls gegenseitig über Gefahren informieren und Schutzmaßnahmen abstimmen. Der Arbeitgeber muss sich zudem vergewissern, dass Beschäftigte anderer Arbeitgeber angemessene Anweisungen zu den Gefahren im Betrieb erhalten haben. Die DGUV Information 215-830 unterstreicht, dass beim Zusammentreffen mehrerer Unternehmensorganisationen zusätzliche Unfall- und Gesundheitsrisiken entstehen können und Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt werden müssen.

Fremdfirmenmanagement im FM-Start-up: Unterweisung, Zutritt und Nachweisführung

Fremdfirmen bereits vor dem Einsatz qualifizieren

Vor Tätigkeitsbeginn sollte feststehen, ob ein Unternehmen für die vorgesehene Aufgabe organisatorisch und fachlich geeignet ist.

Dabei sollte der Nachweisumfang risikoorientiert festgelegt werden. Ein Büro-Möbellieferant benötigt ein anderes Freigabeverfahren als ein Fachunternehmen, das an Mittelspannungsanlagen, Brandmeldetechnik oder Gefahrstoffsystemen arbeitet.

Je nach Leistung können geprüft werden:

  • Unternehmens- und Ansprechpartnerdaten,

  • erforderliche Fachkunde und Befähigungen,

  • Qualifikationen der eingesetzten Beschäftigten,

  • Versicherungs- und gegebenenfalls Genehmigungsnachweise,

  • erforderliche Prüf- und Arbeitsmittel,

  • vorgesehene Nachunternehmer,

  • Bereitschafts- und Notfallkontakte,

  • erforderliche Sicherheits- und Compliance-Erklärungen.

Den Fremdfirmenprozess durchgängig organisieren

Prozessphase

Wesentliche Start-up-Aufgabe

Beauftragung

Leistungsumfang und Verantwortungsgrenzen klären

Qualifikation

Fachkunde und erforderliche Nachweise prüfen

Anmeldung

Personen, Zeitraum und Tätigkeitsort erfassen

Unterweisung

Standort- und Gefährdungsinformationen vermitteln

Zutritt

Zeitlich und räumlich passende Berechtigungen erteilen

Arbeitsfreigabe

Kritische Tätigkeiten ausdrücklich freigeben

Durchführung

Schnittstellen und Schutzmaßnahmen koordinieren

Dokumentation

Leistung, Prüfungen und Abweichungen nachweisen

Abschluss

Arbeitsbereich übergeben und Berechtigungen zurücknehmen

Arbeitsfreigaben nach Gefährdung differenzieren

Besonders gefährliche Tätigkeiten benötigen zusätzliche organisatorische Kontrolle.

Hierzu können beispielsweise gehören:

  • Arbeiten an elektrischen Anlagen,

  • Heißarbeiten,

  • Tätigkeiten in engen Räumen,

  • Arbeiten auf Dächern und in Absturzbereichen,

  • Eingriffe in Brandschutzsysteme,

  • Arbeiten mit Gefahrstoffen,

  • Abschaltungen kritischer technischer Anlagen.

Für solche Tätigkeiten sollte eindeutig geregelt sein:

Wer beantragt? – Wer bewertet? – Wer schaltet frei? – Wer genehmigt? – Wer überwacht? – Wer gibt anschließend wieder für den Betrieb frei?

Zutritt und Arbeitsberechtigung getrennt betrachten

Ein elektronischer Zutritt zu einem Technikraum bedeutet noch keine fachliche Berechtigung, dort Arbeiten auszuführen. Fremdfirmenmanagement muss daher räumlichen Zutritt, fachliche Qualifikation und konkrete Arbeitsfreigabe getrennt steuern.

Berechtigungen sollten zudem zeitlich begrenzt und nach Einsatzende deaktiviert beziehungsweise Schließmittel zurückgegeben werden.

Fremdfirmen in CAFM und Betriebsprozesse integrieren

Wartungen, Prüfungen, Störungen und Reparaturen externer Unternehmen sollten nicht außerhalb der regulären FM-Prozesse dokumentiert werden. Sinnvoll ist eine durchgängige Verbindung:

Auftrag → Fremdfirma → Asset → Tätigkeit → Nachweis → Mangel → Maßnahme → Abschluss.

Damit bleiben Leistungen auch bei mehreren beteiligten Unternehmen transparent und auditierbar.

Fremdfirmenfähigkeit als Go-live-Kriterium

Vor dem Betriebsstart sollte geprüft werden, ob kritische Fremdfirmen tatsächlich einsatzfähig sind: Verträge bestehen, Ansprechpartner sind bekannt, Nachweise liegen vor, Unterweisungen funktionieren, Zutrittswege sind eingerichtet und Notfallkontakte wurden getestet.

Ein professionelles Fremdfirmenmanagement folgt damit der Logik:

auswählen → qualifizieren → beauftragen → anmelden → unterweisen → berechtigen → freigeben → koordinieren → dokumentieren → kontrolliert abmelden.

So wird verhindert, dass durch den Dienstleisterwechsel neue Verantwortungslücken entstehen. Fremdfirmen werden vielmehr vom ersten Betriebstag an als kontrollierter Bestandteil der FM-, Arbeitsschutz- und Betreiberorganisation geführt.