Brandschutzinspektion vor dem Go-live: Betriebsfähigkeit und Risiken systematisch prüfen
Beim Wechsel eines Facility-Management-Dienstleisters darf der Brandschutz nicht lediglich anhand vorhandener Ordner und Prüfprotokolle übernommen werden. Vor dem Go-live muss nachvollziehbar festgestellt werden, welche brandschutztechnischen Einrichtungen vorhanden sind, welchen Prüfstatus sie besitzen, welche Mängel bekannt sind und wie die organisatorische Verantwortung im neuen Betriebsmodell wahrgenommen wird.
Die Brandschutzinspektion im FM-Start-up ist dabei grundsätzlich keine erneute Genehmigungsplanung und ersetzt auch keine gesetzlich oder behördlich vorgeschriebenen Prüfungen. Sie dient vielmehr als strukturierter Readiness-Check für die sichere Betriebsübernahme.
Brandschutzinspektion im FM-Start-up: Mängel erkennen, Nachweise sichern und Betriebsbereitschaft herstellen
Unterlagen und tatsächlichen Zustand zusammenführen
Zu Beginn sollten die vorhandenen brandschutzrelevanten Informationen zusammengestellt und mit dem vorgefundenen Zustand abgeglichen werden.
Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet unter anderem dazu, Sicherheitseinrichtungen wie Sicherheitsbeleuchtung, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen instand zu halten und regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Fluchtwege und Notausgänge müssen ständig freigehalten werden.
Brandschutzprüfung
Prüfbereich
Typische Start-up-Prüfung
Brandschutzkonzept
vorhanden, aktuell, zugänglich
Brandschutzordnung
Version, Zuständigkeiten, Bekanntmachung
Feuerwehrpläne
Aktualität und Verfügbarkeit
Flucht- und Rettungspläne
Plausibilität und Übereinstimmung mit Bestand
Prüfberichte
Prüffristen, Mängel und offene Maßnahmen
Brandschutztechnik
Anlagenbestand und Betriebsstatus
Verantwortlichkeiten
Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, FM
Notfallorganisation
Alarmierung, Feuerwehrzugang, Eskalation
Begehung als Plausibilitätsprüfung nutzen
Eine Brandschutzbegehung sollte gezielt nach sichtbaren Abweichungen suchen.
Die ASR A2.2 konkretisiert die Anforderungen an Maßnahmen gegen Brände in Arbeitsstätten; die ASR A2.3 behandelt Fluchtwege, Notausgänge sowie Flucht- und Rettungspläne.
Typische Prüfpunkte sind:
freie und eindeutig erkennbare Flucht- und Rettungswege,
funktionsfähige und nicht blockierte Brandschutz- und Rauchschutztüren,
zugängliche Feuerlöscheinrichtungen,
ordnungsgemäße Sicherheitskennzeichnung,
unzulässige Lagerungen in Fluren und Technikbereichen,
Zugänglichkeit von Feuerwehrflächen und -einrichtungen,
Veränderungen von Nutzung, Möblierung oder Raumaufteilung,
außer Betrieb befindliche Brandschutzanlagen.
Prüfstatus nicht nur auf „vorhanden“ setzen
Entscheidend ist nicht, ob ein Prüfbericht existiert, sondern was daraus folgt. Für jede relevante Brandschutzeinrichtung sollte geklärt werden:
letzte Prüfung → Prüfergebnis → Mangel → Maßnahme → Verantwortlicher → Termin → aktueller Status.
Die DGUV Information 205-040 führt unterschiedliche Prüffristen und Anforderungen für Brandschutzeinrichtungen zusammen und unterstützt damit die Betreiberorganisation beim Aufbau eines systematischen Prüfmanagements.
Mängel nach Go-live-Relevanz bewerten
Nicht jeder festgestellte Mangel verhindert automatisch den Betriebsstart.
Für gelbe Punkte müssen Ersatzmaßnahme, Verantwortlichkeit und Erledigungstermin dokumentiert sein. Rote Punkte gehören in die Go-live-Entscheidung und dürfen nicht lediglich als normale Restpunkte in die Hypercare-Phase verschoben werden.
Sinnvoll ist eine klare Klassifizierung:
Rot: akute oder nicht beherrschte sicherheitskritische Abweichung,
Gelb: Mangel mit belastbarer, zeitlich begrenzter Ersatzmaßnahme,
Grün: ordnungsgemäßer oder ausreichend beherrschter Zustand.
Verantwortungsübergang ausdrücklich dokumentieren
Zum Start-up gehört auch die organisatorische Übernahme.
Brandschutzbeauftragte unterstützen die betriebliche Brandschutzorganisation fachlich; die DGUV beschreibt hierfür Aufgaben, Qualifikation und organisatorische Einbindung.
Die Brandschutzinspektion folgt damit einer klaren Start-up-Logik:
So wird verhindert, dass ein neuer FM-Regelbetrieb mit unbekannten Brandschutzdefiziten, ungeklärten Prüfpflichten oder unterbrochenen Verantwortlichkeiten beginnt.
Der neue Dienstleister muss wissen:
welche Kontrollen er durchführt,
welche Prüfungen er terminiert oder überwacht,
wer Mängel bewertet,
wer Anlagen außer Betrieb nehmen darf,
wer Ersatzmaßnahmen freigibt,
wie Abschaltungen von Brandschutzanlagen behandelt werden,
wann Auftraggeber, Brandschutzbeauftragte oder Feuerwehr einzubeziehen sind.