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Auftraggebersicht

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Auftraggebersicht bei der Implementierung von FM-Verträgen

Auftraggebersicht bei der Implementierung von FM-Verträgen

Mit der Zuschlagserteilung ist ein Facility-Management-Vertrag noch nicht betriebsfähig. Zwischen Vertragsabschluss und Regelbetrieb muss der Auftraggeber wesentliche Voraussetzungen schaffen, Entscheidungen treffen und den Implementierungsprozess aktiv steuern. Der FM-Start-up ist deshalb keine alleinige Mobilisierungsaufgabe des Auftragnehmers, sondern eine gemeinsame Übergangsphase mit erheblichen Mitwirkungsleistungen auf Auftraggeberseite.

Auch die ISO 41001 stellt die wirksame Erbringung von Facility Management in den Zusammenhang mit den Zielen und Anforderungen der nachfragenden Organisation. Für den Start-up bedeutet dies: Der Auftraggeber muss seine Anforderungen nicht nur vertraglich formulieren, sondern deren Umsetzung aktiv ermöglichen.

Auftraggebersicht im FM-Start-up: Mitwirkung, Freigaben und Bereitstellungen wirksam steuern

Zentrale Aufgaben des Auftraggebers: Zu den wesentlichen AG-seitigen Start-up-Leistungen gehören insbesondere:

  • Benennung entscheidungsbefugter Ansprechpartner,

  • Bereitstellung vorhandener Gebäude-, Anlagen- und Flächendaten,

  • Übergabe von Verträgen, Prüfunterlagen und Bestandsdokumentationen,

  • Organisation von Zutritts-, Schlüssel- und IT-Berechtigungen,

  • Bereitstellung erforderlicher Arbeits- und Technikflächen,

  • Koordination interner Fachbereiche und Stakeholder,

  • Prüfung und Freigabe von Konzepten,

  • Klärung offener Leistungs- und Verantwortungsschnittstellen,

  • Kommunikation gegenüber Nutzern und internen Organisationseinheiten,

  • Entscheidung über Abweichungen und offene Punkte vor dem Go-live.

Auftraggeberleistungen verbindlich planen

AG-Mitwirkung sollte nicht als unspezifische Unterstützungsleistung behandelt werden.

Damit wird erkennbar, welche Abhängigkeiten zwischen Auftraggeber- und Auftragnehmerleistungen bestehen. Fehlt beispielsweise eine belastbare Anlagenliste, können Wartungspläne, Prüffristen und CAFM-Strukturen nur eingeschränkt vorbereitet werden.

Zweckmäßig ist eine eigene Termin- und Verantwortungsmatrix.

AG-Leistung

Typisches Ergebnis

Datenbereitstellung

Nutzbarer Anlagen- und Objektbestand

Zugangsfreigabe

Arbeitsfähiges Personal zum Leistungsbeginn

IT-/CAFM-Bereitstellung

Funktionsfähige digitale Prozesse

Vertragsklärung

Eindeutige Leistungsgrenzen

Konzeptfreigabe

Verbindliche Betriebsorganisation

Nutzerinformation

Bekannte Ansprechpartner und Meldewege

Go-live-Entscheidung

Dokumentierte Betriebsbereitschaft

Entscheidungen rechtzeitig herbeiführen

Ein häufig unterschätztes Start-up-Risiko sind offene Entscheidungen auf Auftraggeberseite. Typische Themen sind zusätzliche Leistungsbedarfe, nicht eindeutige Vertragsgrenzen, fehlende Freigaben, Altverträge oder unvollständige Bestandsinformationen.

Nicht jede Unklarheit muss vor dem Go-live vollständig beseitigt sein. Wesentliche Betriebs- und Sicherheitsrisiken müssen jedoch bekannt, bewertet und mit einer tragfähigen Übergangslösung versehen sein.

Für solche Punkte sollte der Auftraggeber festlegen:

  • verantwortliche Entscheidungsstelle,

  • erforderliche Entscheidungsgrundlage,

  • spätesten Entscheidungstermin,

  • Folgen einer Verzögerung,

  • Eskalationsweg.

Auftraggebersteuerung statt operativer Parallelorganisation

Der Auftraggeber sollte den Dienstleister nicht durch eine eigene operative Schattenorganisation ersetzen. Seine Kernaufgabe liegt vielmehr in Governance, Kontrolle, Entscheidung und Qualitätssicherung.

Die bestehende FM-Connect-Systematik verbindet die Auftraggebersicht deshalb unmittelbar mit Mitwirkungspflichten sowie Freigaben und Bereitstellungen.

Dazu gehören:

  • Fortschrittskontrolle des Start-up-Plans,

  • Prüfung kritischer Meilensteine,

  • Monitoring offener Punkte,

  • Überwachung vertraglicher Start-up-Leistungen,

  • Bewertung wesentlicher Risiken,

  • Freigabe der Betriebsaufnahme.

Go-live aus Auftraggebersicht

Vor dem Leistungsbeginn sollte der Auftraggeber anhand definierter Kriterien feststellen, ob der neue FM-Betrieb tatsächlich arbeitsfähig ist. Hierzu gehören insbesondere Personal, Ansprechpartner, Notfallorganisation, Zugänge, CAFM, Prüfmanagement, Nachunternehmer, Service Desk und wesentliche Betriebsdokumentationen.

Die Auftraggebersicht folgt damit einer klaren Logik:

Anforderungen definieren → Voraussetzungen bereitstellen → Entscheidungen treffen → Implementierung überwachen → Risiken bewerten → Betriebsbereitschaft freigeben → Regelbetrieb steuern.

Ein gut vorbereiteter Auftraggeber reduziert Start-up-Risiken erheblich und schafft die Voraussetzungen dafür, dass der neue Dienstleister seine vertraglich geschuldete Leistung vom ersten Betriebstag an tatsächlich erbringen kann.